Rechtsprechung
   BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1642
BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,1642)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1993 - 2Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,1642)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1993 - 2Z BR 83/93 (https://dejure.org/1993,1642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Planwidrige Errichtung einer Wohnanlage durch Bauträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 22 Abs. 1
    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 276
  • DNotZ 1994, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG nicht vorliegt, wenn der Bauträger von vorneherein abweichend von den ursprünglichen Plänen das Gebäude errichtet; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Bauausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (BayObLG NJW-RR 1986, 954; WuM 1987, 164; NJW-RR 1988, 587).

    Ein solcher Anspruch könnte sich nicht gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer richten, sondern nur gegen die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit (BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955).

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
    Eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht demgegenüber bereits in dem Zeitpunkt, in dem zwar noch der Bauträger als Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch eingetragen ist, sich die künftigen Wohnungseigentümer aber, ohne rechtlich schon solche zu sein, wie Wohnungseigentümer verhalten; dazu wird verlangt, daß ein gültiger Erwerbsvertrag vorliegt und die Wohnungseigentumsanwärter die Eigentumswohnung nicht nur in Besitz genommen haben, sondern für sie auch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (s. hierzu BayObLGZ 1990, 101, 102 f.).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
    Diese verliert er mit dem Entstehen einer werdenden (faktischen) Wohnungseigentümergemeinschaft, spätestens mit der rechtlichen Invollzugsetzung der Gemeinschaft (BayObLGZ 1987, 78, 81; BayObLG WE 1990, 110).
  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
    Als Nachteil kommt jede nicht nur völlig unbedeutende Beeinträchtigung in Betracht, insbesondere auch eine nachteilige optische Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage (BayObLGZ 1989, 437, 438).
  • BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87
    Auszug aus BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG nicht vorliegt, wenn der Bauträger von vorneherein abweichend von den ursprünglichen Plänen das Gebäude errichtet; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Bauausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (BayObLG NJW-RR 1986, 954; WuM 1987, 164; NJW-RR 1988, 587).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf den Rückbau von Terrassen und Balkonen

    Deshalb besteht kein Beseitigungsanspruch gegen den einzelnen Wohnungseigentümer, sondern allenfalls ein gegen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustandes ( BayObLG NJW-RR 1994, 276; OLG Celle OLG-Report 1999, 367; OLG Zweibrücken NZM 2002, 253, 254; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 8 b; Weitnauer/Lüke, aaO., § 22, Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    "In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass bei abweichender Errichtung eines Gebäudes von den ursprünglichen Plänen ein aus § 22 WEG abzuleitender, auf § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG gestützter Beseitigungsanspruch gegen den Wohnungseigentumserwerber nicht besteht, auch wenn er die geänderte Bauausführung beim Kauf des Wohnungseigentums durch entsprechende Abreden mit dem Bauträger veranlasst hat, wenn zur Zeit der baulichen Ausgestaltung eine werdende Eigentümergemeinschaft im vorgenannten Sinne noch nicht besteht (vgl. BayObLGZ 1987, 79, 83; BayObLG NJW-RR 1986, 954; 1988, 487 und 1994, 276).

    Insbesondere sind auch die anfallenden Kosten der Beseitigung von allen Wohnungseigentümern zu tragen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955 und NJW-RR 1994, 276).

    Eine "werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" entsteht in dem Zeitpunkt, in dem zwar noch der Bauträger als Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch eingetragen ist, sich die künftigen Wohnungseigentümer aber, ohne rechtlich schon solche zu sein, wie Wohnungseigentümer verhalten; dazu wird verlangt, dass ein gültiger Erwerbsvertrag vorliegt und die Wohnungseigentumsanwärter die Eigentumswohnung nicht nur in Besitz genommen haben, sondern für sie auch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1987, 78, 83 und 1990, 101, 102; BayObLG NJW-RR 1994, 276, 277; Senat, a.a.O.).

  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG liegt nicht vor, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger von vornherein abweichend von den ursprünglichen Plänen errichtet wird; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Ausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 276 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur erstmaligen Herstellung eines

    Das Landgericht hat ihre Erstellung zu Recht nicht als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG angesehen, weil die Maßnahme mit Billigung des Bauträgers vor der Fertigstellung und Übergabe der Außenanlagen vorgenommen wurde (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 276 m. w. N.).

    Die Anrufung der Eigentümerversammlung kann jedoch ausnahmsweise unterbleiben, wenn wegen der Stimmrechtsverhältnisse nicht mit einer Beschlußfassung zu rechnen und davon auszugehen ist, dass der antragstellende Wohnungseigentümer ohnehin keine Mehrheit in der Versammlung finden wird (BayObLG NJW-RR 1994, 276; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. Rn. 85 und 86, Staudinger/Bub WEG Rn. 117, jeweils zu § 21).

  • LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15

    Einbau eines Küchenabzugs zulässig?

    Sofern er auf Veranlassung eines künftigen Wohnungseigentümers eine Änderung am Gemeinschaftseigentum vornimmt, handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.05.1998 - 2Z BR 57/98, NJW-RR 1994, 276).
  • OLG Hamm, 21.07.1997 - 15 W 482/96

    Haftet Wohnungeigentümer bei Baumängeln durch Sonderwünsche?

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98

    Vorliegen einer baulichen Veränderung bei von Plänen abweichender Erstellung

    Eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG liegt zwar nicht vor, wenn der Bauträger von vornherein abweichend von den ursprünglichen Plänen das Gebäude errichtet; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Bauausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (BayObLG NJW-RR 1994, 276).

    Ein Anspruch nach § 1004 BGB , § 15 Abs. 3 WEG setzt ferner voraus, daß aufgrund der Baumaßnahmen eine Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG gegeben ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 276 f.; WE 1998, 149/151).

  • OLG Köln, 21.01.1998 - 16 Wx 299/97

    Beseitigung eines vom Rechtsvorgänger des Wohnungseigentümers auf

    Wird eine Eigentumswohnanlage von vorneherein teilweise abweichend vom Aufteilungsplan gebaut, ist das kein Fall der (nachträglichen) Umgestaltung eines bereits vorhandenen Bauteils von 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 97, 189 + NJW-RR 94, 276 = ZMR 94, 176; Weitnauer/Lüke WEG § 22 Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03

    Schaffung eines Zugangs zum gemeinschaftlichen Garten für eine durch Unterteilung

    Richtig ist, daß nach anerkannter Auffassung jedem Wohnungseigentümer nach den §§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG dem Grundsatz nach ein Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustandes der Wohnungseigentumsanlage zusteht (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; NJW-RR 1994, 276; Senat FGPrax 1997, 216).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Sie können die Beseitigung dieses Zustands nicht gemäß § 1004 BQB verlangen (BayObLGZ 1987, 78, 81 f.; BayObLG WE 1991, 364; 1992, 194; NJW-RR 1994, 276; OLG Schleswig WE 1994, 87).
  • OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 52/99
  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03

    Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung

  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 36/03

    Optische Beeinträchtigung durch eine baulichen Veränderung - Einseitige

  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

  • BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97

    Kein Antragrecht der Erwerbers im Wohnungseigentumsverfahren vor

  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 6/98

    Anspruch auf Beseitigung einer entsprechend Baubeschreibung und

  • BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 30/96

    Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines dem Aufteilungsplan

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht